Google Street View und die deutschen Sonderrechte
Google will seinen Geodienst “Street View”, trotz heftiger Kritik seitens besorgter Bürger und der Bundesregierung, noch in diesem Jahr in Deutschland anbieten. Immer wiederr wurde eine Verletzung des Datenschutzes Kritisiert und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner warf dem Internetriesen sogar “millionenfache Verletzung der Privatsphäre” vor. So wurden engere gesetzliche Grenzen für das Abfotografieren und publizieren gefordert. Der Leiter der Google-Rechtsabteilung, Arnd Haller, wies die Vorwürfe allerdings zurück. Bei einer Präsentation in Berlin, erklärte er, Google habe in Deutschland einige Zugeständnisse gemacht. Zugeständnisse, wie es in keinem anderen europäischen Land nötig gewesen sei. So wurde von der Hamburger Datenschutzbehörde ein 13-Punkte-Katalog mit Forderungen erstellt. Und Google zeigte sich kooperativ, zumal der Dienst so schnell wie möglich starten will. Die geschossenen Bilder sollen nicht unmittelbar, sondern erst nach einer vereinbarten Frist im Netz veröffentlicht werden. Besorgte Bürger haben dadurch die Möglichkeit, sich gegen eine Veröffentlichung “ihrer Umgebung” zu wehren. Grundsätzlich verfremdet Google alle Gesichter oder auch Kennzeichen und stimmte zu, anschließend sämtliche Originaldateien zu vernichten. Bei der Datenschutzbehörde sei man bislang zufrieden mit der Umsetzung und vertraue darauf, dass alle Punkte bis zum Start des Dienstes erfüllt seien. Bei all der Gegenwehr, erhielt Google aber auch positive Reaktionen von Rechtsexperten. Immerhin geht es bei dem Dienst nur um öffentliche Plätze, Straßen und Gebäude. Die Begründung, es werde massenhaft die Privatsphäre der Bürger verletzt, sei rechtlich nur schwer vertretbar. Und, dank Street View, konnte ich mir, vor meinem letzten Spanienurlaub, schon mal die Umgebung meines geplanten Reiseziels ansehen und fand´s klasse.




